Förderung

Gebäudebestand: Baugenehmigung vor dem 31.12.1995


Hat Ihr Wohnhaus die Baugenehmigung nachweislich vor dem 31.12.1995 erhalten, wird die Energieberatung durch ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gefördert, das durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn abgewickelt wird.

Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die von einem besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden muss, der auch die Beantragung und die Abwicklung der Förderung übernimmt. Dipl. Ing. M. Mauder ist besonders qualifiziert und wird als zugelassener Vor-Ort-Berater beim BAFA unter der Nr. 131430 geführt.

Diese BAFA-Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden muss sich umfassend mit dem baulichen Wärmeschutz, der Heizungsanlagentechnik und der Nutzung erneuerbarer Energien befassen.
 

 Ablauf unserer BAFA-Vor-Ort-Beratung für Ihr Wohnhaus:
- Ihre Kontaktaufnahme per email oder Telefon
- Wir rufen zurück und klären die Details
- Festlegung der vorgeschriebenen vertraglichen Vereinbarungen
- Antragstellung auf Förderung beim BAFA durch uns
- 1. Vor-Ort-Termin: Bestandsaufnahme des Gebäudes

- Ausarbeitung des Beratungsberichtes

- Beratungsbericht zur Prüfung an das BAFA (ca. 3 - 6 Wochen)

- 2. Vor-Ort-Termin: Abschlussgespräch zur Erläuterung der Details



Am 22.09.06 gab das Bundesministerium bekannt, dass für diese Vor-Ort-Beratung bis zum 31.12.09 ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Förderhöhe (Zuschuss zum Beratungshonorar) richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE):


Anzahl der WE Zuschuss in € Beratungskosten (ohne Mwst.) in €

1-2 Wohneinheiten    -    Förderung von 300,-- € (max. 50 % der Bruttoberatungskosten)
ab 3 Wohneinheiten   -    Förderung von 360,-- € (max. 50 % der Bruttoberatungskosten)


Allgemeines zur Förderung

Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.


Beachten Sie besonders:

- wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf,
- was genau gefördert wird,
- die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen,
- die Konditionen der Förderung (bei Krediten z. B. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung,
  Sicherheiten),

- die Auszahlbedingungen
- den aktuellen Stand der noch verfügbaren Fördermittel (siehe z. B.  Förderampel des
  BAFA)


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW-Förderbank ) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbau-
sanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt
werden.


Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.

Ansprechpartner beim  BAFA : Referat 411, Tel: 06196-908-400 (weitere Nummern siehe Link)


Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst.

Ansprechpartner beim  BAFA: Referate 434/435/436, Tel: 06196-908- 625


Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien.

Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des  Bundesumweltministeriums , Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.



 zurück